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BGB § 105 Nichtigkeit der Willenserklärung (Law)
(1) Die Willenserklärung eines Geschäftsunfähigen ist nichtig. (2) Nichtig ist auch eine Willenserklärung, die im Zustand der Bewusstlosigkeit oder vorübergehender Störung der Geistestätigke...
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SachenRBerG § 105 Inhalt der Klageschrift (Law)
In der Klageschrift hat sich der Kläger auf den notariellen Vermittlungsvorschlag zu beziehen und darzulegen, ob und in welchen Punkten er eine hiervon abweichende Feststellung begehrt.
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StPO § 105 Verfahren bei der Durchsuchung (Law)
...§ 152 des Gerichtsverfassungsgesetzes) angeordnet werden. Durchsuchungen nach § 103 Abs. 1 Satz 2 ordnet der Richter an; die Staatsanwaltschaft ist hierzu befugt, wenn Gefahr im Verzug ist. ...
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BetrVG § 105 Leitende Angestellte (Law)
...§ 5 Abs. 3 genannten leitenden Angestellten ist dem Betriebsrat rechtzeitig mitzuteilen.
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BRAO § 105 Geschäftsverteilung und Geschäftsordnung (Law)
...§ 70 Abs. 1 des Gerichtsverfassungsgesetzes entsprechend. (2) Der Geschäftsgang wird durch eine Geschäftsordnung geregelt, die von den Mitgliedern des Anwaltsgerichtshofes zu beschließen ist...
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GewO § 105 Freie Gestaltung des Arbeitsvertrages (Law)
Arbeitgeber und Arbeitnehmer können Abschluss, Inhalt und Form des Arbeitsvertrages frei vereinbaren, soweit nicht zwingende gesetzliche Vorschriften, Bestimmungen eines anwendbaren Tarifvertrages ode...
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PatAnwO § 105 Mitwirkung der Staatsanwaltschaft (Law)
...§ 86) besteht.
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ArbGG § 105 Anhörung der Parteien (Law)
...§ 11 Abs. 1 bis 3 gilt entsprechend, soweit der Schiedsvertrag nicht anderes bestimmt. (3) Bleibt eine Partei in der Verhandlung unentschuldigt aus oder äußert sie sich trotz Aufforderung ni...
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FamFG § 105 Andere Verfahren (Law)
In anderen Verfahren nach diesem Gesetz sind die deutschen Gerichte zuständig, wenn ein deutsches Gericht örtlich zuständig ist.
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InsO § 105 Teilbare Leistungen (Law)
Sind die geschuldeten Leistungen teilbar und hat der andere Teil die ihm obliegende Leistung zur Zeit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens bereits teilweise erbracht, so ist er mit dem der Teilleistu...
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ZPO § 105 Vereinfachter Kostenfestsetzungsbeschluss (Law)
...§ 130b, ist er in einem gesonderten elektronischen Dokument festzuhalten. Das Dokument ist mit dem Urteil untrennbar zu verbinden. (2) Eine besondere Ausfertigung und Zustellung des Festsetz...
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UrhG § 105 Gerichte für Urheberrechtsstreitsachen (Law)
(1) Die Landesregierungen werden ermächtigt, durch Rechtsverordnung Urheberrechtsstreitsachen, für die das Landgericht in erster Instanz oder in der Berufungsinstanz zuständig ist, für die Bezirke meh...
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BinSchUO2008Anh IX § 1.05 Typgenehmigung (Law)
1. Die Typgenehmigung wird auf Basis der Prüfbescheinigung von der zuständigen Behörde erteilt. Die zuständige Behörde teilt die von ihr zuge...
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SGB 8 § 105 Strafvorschriften (Law)
Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer 1. eine in § 104 Absatz 1 Nummer 1 oder 2 bezeichne...
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SGB 11 § 105 Abrechnung pflegerischer Leistungen (Law)
...§ 291a Absatz 5 Satz 5 des Fünften Buches, die elektronische Gesundheitskarte nach § 291 des Fünften Buches sowie der elektronische Identitätsnachweis des Personalausweises genutzt werden; die zur Aut...
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RheinSchPV 1994 § 1.05 Verhalten unter besonderen Umständen (Law)
Bei unmittelbar drohender Gefahr müssen die Schiffsführer alle Maßnahmen treffen, die die Umstände gebieten, auch wenn sie dadurch gezwungen sind, von dieser Verordnung abzuweichen.
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BranntwMonG (XXXX) §§ 102 bis 105 (Law)
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AKG § 105 Leistungsausschluß für Tätigkeit gebietsfremder Behörden (Law)
...§ 33 bezeichneten Gebiete haben oder wenn diese Maßnahmen, Handlungen oder Unterlassungen zugunsten der Verwaltung der Deutschen Reichsbahn der sowjetischen Zone erfolgt sind. (2) § 9 findet...
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BinSchUO2008Anh II § 1.05 Seeschiffe (Law)
Bei Seeschiffen wird das Schiffsattest nach Anlage B, wenn sie ein solches nicht besitzen, durch ein Schiffsattest nach Anlage G ersetzt, das die Tauglichkeit zur Fahrt auf dem Rhein bestätigt. In die...
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BinSchUO2008Anh X § 1.05 Kennzeichnung der Fähren (Law)
An allen Fähren muss als Kennzeichen auf beiden Längsseiten ein mindestens 30 cm hohes "F" mit heller Farbe auf dunklem Grund oder mit dunkler Farbe auf hellem Grund deutlich sichtbar angebr...