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BGB § 105 Nichtigkeit der Willenserklärung (Law)
(1) Die Willenserklärung eines Geschäftsunfähigen ist nichtig. (2) Nichtig ist auch eine Willenserklärung, die im Zustand der Bewusstlosigkeit oder vorübergehender Störung der Geistestätigke...
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SachenRBerG § 105 Inhalt der Klageschrift (Law)
In der Klageschrift hat sich der Kläger auf den notariellen Vermittlungsvorschlag zu beziehen und darzulegen, ob und in welchen Punkten er eine hiervon abweichende Feststellung begehrt.
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StPO § 105 Verfahren bei der Durchsuchung (Law)
(1) Durchsuchungen dürfen nur durch den Richter, bei Gefahr im Verzug auch durch die Staatsanwaltschaft und ihre Ermittlungspersonen (§ 152 des Gerichtsverfassungsgesetzes) angeordnet werden. Durchsuc...
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BetrVG § 105 Leitende Angestellte (Law)
Eine beabsichtigte Einstellung oder personelle Veränderung eines in § 5 Abs. 3 genannten leitenden Angestellten ist dem Betriebsrat rechtzeitig mitzuteilen.
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BRAO § 105 Geschäftsverteilung und Geschäftsordnung (Law)
(1) Für die Geschäftsverteilung bei dem Anwaltsgerichtshof gelten die Vorschriften des Zweiten Titels sowie § 70 Abs. 1 des Gerichtsverfassungsgesetzes entsprechend. (2) Der Geschäftsgang wi...
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GewO § 105 Freie Gestaltung des Arbeitsvertrages (Law)
Arbeitgeber und Arbeitnehmer können Abschluss, Inhalt und Form des Arbeitsvertrages frei vereinbaren, soweit nicht zwingende gesetzliche Vorschriften, Bestimmungen eines anwendbaren Tarifvertrages ode...
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PatAnwO § 105 Mitwirkung der Staatsanwaltschaft (Law)
Die Aufgaben der Staatsanwaltschaft in dem Verfahren vor dem Landgericht werden von der Staatsanwaltschaft bei dem Oberlandesgericht wahrgenommen, bei dem der Senat für Patentanwaltssachen (§ 86) best...
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ArbGG § 105 Anhörung der Parteien (Law)
(1) Vor der Fällung des Schiedsspruchs sind die Streitparteien zu hören. (2) Die Anhörung erfolgt mündlich. Die Parteien haben persönlich zu erscheinen oder sich durch einen mit schriftliche...
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FamFG § 105 Andere Verfahren (Law)
In anderen Verfahren nach diesem Gesetz sind die deutschen Gerichte zuständig, wenn ein deutsches Gericht örtlich zuständig ist.
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InsO § 105 Teilbare Leistungen (Law)
Sind die geschuldeten Leistungen teilbar und hat der andere Teil die ihm obliegende Leistung zur Zeit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens bereits teilweise erbracht, so ist er mit dem der Teilleistu...
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ZPO § 105 Vereinfachter Kostenfestsetzungsbeschluss (Law)
(1) Der Festsetzungsbeschluss kann auf das Urteil und die Ausfertigungen gesetzt werden, sofern bei Eingang des Antrags eine Ausfertigung des Urteils noch nicht erteilt ist und eine Verzögerung der Au...
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UrhG § 105 Gerichte für Urheberrechtsstreitsachen (Law)
(1) Die Landesregierungen werden ermächtigt, durch Rechtsverordnung Urheberrechtsstreitsachen, für die das Landgericht in erster Instanz oder in der Berufungsinstanz zuständig ist, für die Bezirke meh...
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BinSchUO2008Anh IX § 1.05 Typgenehmigung (Law)
1. Die Typgenehmigung wird auf Basis der Prüfbescheinigung von der zuständigen Behörde erteilt. Die zuständige Behörde teilt die von ihr zuge...
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SGB 8 § 105 Strafvorschriften (Law)
Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer 1. eine in § 104 Absatz 1 Nummer 1 oder 2 bezeichne...
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SGB 11 § 105 Abrechnung pflegerischer Leistungen (Law)
(1) Die an der Pflegeversorgung teilnehmenden Leistungserbringer sind verpflichtet, 1. in den Abrechnungsunterlagen die von ihne...
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RheinSchPV 1994 § 1.05 Verhalten unter besonderen Umständen (Law)
Bei unmittelbar drohender Gefahr müssen die Schiffsführer alle Maßnahmen treffen, die die Umstände gebieten, auch wenn sie dadurch gezwungen sind, von dieser Verordnung abzuweichen.
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BranntwMonG (XXXX) §§ 102 bis 105 (Law)
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AKG § 105 Leistungsausschluß für Tätigkeit gebietsfremder Behörden (Law)
(1) Nach diesem Gesetz sind auf Grund von Ansprüchen gegen die in § 1 Abs. 1 bezeichneten Rechtsträger Leistungen nicht zu gewähren, wenn die Ansprüche auf Maßnahmen, Handlungen oder Unterlassungen be...
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BinSchUO2008Anh II § 1.05 Seeschiffe (Law)
Bei Seeschiffen wird das Schiffsattest nach Anlage B, wenn sie ein solches nicht besitzen, durch ein Schiffsattest nach Anlage G ersetzt, das die Tauglichkeit zur Fahrt auf dem Rhein bestätigt. In die...
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BinSchUO2008Anh X § 1.05 Kennzeichnung der Fähren (Law)
An allen Fähren muss als Kennzeichen auf beiden Längsseiten ein mindestens 30 cm hohes "F" mit heller Farbe auf dunklem Grund oder mit dunkler Farbe auf hellem Grund deutlich sichtbar angebr...