-
BEGDV 3 § 40 Verteilung von anzurechnenden Leistungen (Law)
Bei der Anrechnung von Leistungen auf die laufende Rente nach § 10 BEG soll der anzurechnende Betrag derart verteilt werden, daß dem Berechtigten mindestens die Hälfte des Monatsbetrages der festgeset...
-
BEGDV 3 § 9 Unmöglichkeit der Sicherung (Law)
Ist die Sicherung des Darlehens nicht möglich, so kann es auch ohne Sicherung gegeben werden, wenn nach der persönlichen und fachlichen Eignung des Verfolgten und seinen Erwerbsaussichten die Tilgung ...
-
BEGDV 3 § 10 Zusätzliches Darlehen (Law)
Auf das zusätzliche Darlehen sind die §§ 6 bis 9 entsprechend anzuwenden.
-
BEGDV 3 § 13 Berechnung der Kapitalentschädigung (Law)
Der Berechnung der Kapitalentschädigung ist die als Anlage 2 beigefügte, nach der Einteilung der Bundesbeamten in solche des einfachen, mittleren, gehobenen und höheren Dienstes gegliederte Besoldungs...
-
BEGDV 3 § 21 Voraussetzungen für das Rentenwahlrecht (Law)
...3) Der Ausübung einer Erwerbstätigkeit, die dem Verfolgten eine ausreichende Lebensgrundlage bietet, ist eine Versorgung dann gleichzuachten, wenn die laufenden Leistungen den nach § 83 BEG zu errechn...
-
BEGDV 3 § 28 Voraussetzung für die Darlehnsgewährung (Law)
(1) Voraussetzung für die erfolgreiche Aufnahme einer selbständigen Erwerbstätigkeit ist insbesondere die persönliche und fachliche Eignung des Verfolgten und die Wahrscheinlichkeit, daß ihm die Erwer...
-
BEGDV 3 § 30 Einreihung in eine vergleichbare Beamtengruppe (Law)
(1) Für die Einreihung in eine vergleichbare Beamtengruppe findet § 14 entsprechende Anwendung. (2) War der Verfolgte mit Rücksicht auf seine familienrechtlichen Beziehungen zum Unternehmer ...
-
BEGDV 3 § 35c Erlöschen der Rente (Law)
Für das Erlöschen der Rente findet § 25a entsprechende Anwendung.
-
BEGDV 3 § 41 Aufrundung der Entschädigungsleistungen (Law)
Die errechneten und die auszuzahlenden Beträge der Kapitalentschädigung und der Rente sind auf volle Deutsche Mark, ab dem 1. Januar 2002 auf volle Euro aufzurunden.
-
BEGDV 3 § 41a Stichtag für Neufestsetzung der Renten (Law)
Renten, die auf Grund des Bundesentschädigungsgesetzes oder dieser Verordnung vom 18. September 1965 an zu gewähren oder neu festzusetzen sind, werden mit Wirkung vom 1. September 1965 an gewährt oder...
-
BEGDV 3 Anlage 4 zu den §§ 15 und 17 der 3. DV-BEG Besoldungsübersicht (Law)
...3 000 3 300 3 450 bis 31.3.1953 3 132 ...
-
BEGDV 3 Anlage 5c zu § 22 der 3. DV-BEG Besoldungsübersicht Rente (Law)
...3 33 634 36 046 37 252 bis 30.9.1994 33 ...
-
BEGDV 3 § 17 Berücksichtigung des anderweitigen Arbeitseinkommens nach § 77 BEG (Law)
...3 und 4 BEG wird nur insoweit gekürzt, als der nach § 76 Abs. 1 BEG errechnete Betrag zusammen mit dem durch anderweitige Verwertung der Arbeitskraft erzielten Einkommen die erreichbaren Dienstbezüge ...
-
BEGDV 3 § 25 Beginn der Rentenzahlung für den überlebenden Ehegatten und die Kinder (Law)
...3 BEG wird die Rente vom Ersten des Monats an gezahlt, in dem der Verfolgte verstorben ist.
-
BEGDV 3 Anlage 1 zu den §§ 12 und 21 der 3.DV-BEG (Law)
...3, 118 bis 119)
-
BEGDV 3 § 23 Entschädigung für die Zeit vor dem 1. November 1953 (Law)
...3 (§ 83 Abs. 3 BEG) wird in Deutscher Mark und auf der Grundlage des Monatsbetrages der Rente berechnet, der dem Verfolgten für den Monat November 1953 zusteht oder, wenn eine Rente erst von einem spä...
-
BEGDV 3 § 11 Darlehen für den überlebenden Ehegatten und die Kinder (Law)
...3 Abs. 1 BEG sind die ehelichen Kinder und die diesen nach den Vorschriften des bürgerlichen Rechts gleichgestellten Kinder. (3) Mehreren Berechtigten, welche die frühere Erwerbstätigkeit de...
-
BEGDV 3 § 24 Rente für den überlebenden Ehegatten und die Kinder (Law)
...31.1.2003 Euro vom 1.2.2003 bis 31.3.2004 Eu...
-
BEGDV 3 § 1 Abgrenzung gegenüber dem Schaden in der Nutzung des Eigentums und des Vermögens (Law)
Der Ausfall an Einkommen aus Land- und Forstwirtschaft und aus Gewerbebetrieb gilt insoweit als Schaden in der Nutzung der Arbeitskraft, als es sich um den Ausfall an Entgelt für die Tätigkeit des Ver...
-
BEGDV 3 § 35 Grundlagen der Berechnung für die Rente des überlebenden Ehegatten und der Kinder (Law)
...30. April 1993 1 371 Deutsche Mark, bis 30. September 1994 1 392 ...