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BEGDV 3 § 40 Verteilung von anzurechnenden Leistungen (Law)
Bei der Anrechnung von Leistungen auf die laufende Rente nach § 10 BEG soll der anzurechnende Betrag derart verteilt werden, daß dem Berechtigten mindestens die Hälfte des Monatsbetrages der festgeset...
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BEGDV 3 § 9 Unmöglichkeit der Sicherung (Law)
Ist die Sicherung des Darlehens nicht möglich, so kann es auch ohne Sicherung gegeben werden, wenn nach der persönlichen und fachlichen Eignung des Verfolgten und seinen Erwerbsaussichten die Tilgung ...
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BEGDV 3 § 10 Zusätzliches Darlehen (Law)
...6 bis 9 entsprechend anzuwenden.
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BEGDV 3 § 13 Berechnung der Kapitalentschädigung (Law)
Der Berechnung der Kapitalentschädigung ist die als Anlage 2 beigefügte, nach der Einteilung der Bundesbeamten in solche des einfachen, mittleren, gehobenen und höheren Dienstes gegliederte Besoldungs...
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BEGDV 3 § 21 Voraussetzungen für das Rentenwahlrecht (Law)
(1) Voraussetzung für das Wahlrecht nach § 82 BEG ist, daß der Verfolgte im Zeitpunkt der Entscheidung weder seine frühere oder eine gleichwertige Erwerbstätigkeit in vollem Umfange noch eine Erwerbst...
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BEGDV 3 § 28 Voraussetzung für die Darlehnsgewährung (Law)
...6, 7 Satz 2 und § 9 entsprechende Anwendung.
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BEGDV 3 § 30 Einreihung in eine vergleichbare Beamtengruppe (Law)
(1) Für die Einreihung in eine vergleichbare Beamtengruppe findet § 14 entsprechende Anwendung. (2) War der Verfolgte mit Rücksicht auf seine familienrechtlichen Beziehungen zum Unternehmer ...
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BEGDV 3 § 35c Erlöschen der Rente (Law)
Für das Erlöschen der Rente findet § 25a entsprechende Anwendung.
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BEGDV 3 § 41 Aufrundung der Entschädigungsleistungen (Law)
Die errechneten und die auszuzahlenden Beträge der Kapitalentschädigung und der Rente sind auf volle Deutsche Mark, ab dem 1. Januar 2002 auf volle Euro aufzurunden.
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BEGDV 3 § 41a Stichtag für Neufestsetzung der Renten (Law)
...65 an zu gewähren oder neu festzusetzen sind, werden mit Wirkung vom 1. September 1965 an gewährt oder neu festgesetzt.
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BEGDV 3 Anlage 4 zu den §§ 15 und 17 der 3. DV-BEG Besoldungsübersicht (Law)
...6 096 6 720 6 876 bis 31.8.1965 6 247 ...
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BEGDV 3 Anlage 5c zu § 22 der 3. DV-BEG Besoldungsübersicht Rente (Law)
...68 16 068 18 660 bis 28.2.1997 10 692 16...
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BEGDV 3 § 17 Berücksichtigung des anderweitigen Arbeitseinkommens nach § 77 BEG (Law)
...6 Abs. 1, 3 und 4 BEG wird nur insoweit gekürzt, als der nach § 76 Abs. 1 BEG errechnete Betrag zusammen mit dem durch anderweitige Verwertung der Arbeitskraft erzielten Einkommen die erreichbaren Die...
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BEGDV 3 § 25 Beginn der Rentenzahlung für den überlebenden Ehegatten und die Kinder (Law)
...6 Abs. 1 bis 3 BEG wird die Rente vom Ersten des Monats an gezahlt, in dem der Verfolgte verstorben ist.
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BEGDV 3 Anlage 1 zu den §§ 12 und 21 der 3.DV-BEG (Law)
(Inhalt: nicht darstellbare Tabelle Fundstelle: BGBl. I 1983, 118 bis 119)
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BEGDV 3 § 23 Entschädigung für die Zeit vor dem 1. November 1953 (Law)
(1) Die Entschädigung für die Zeit vor dem 1. November 1953 (§ 83 Abs. 3 BEG) wird in Deutscher Mark und auf der Grundlage des Monatsbetrages der Rente berechnet, der dem Verfolgten für den Monat Nove...
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BEGDV 3 § 11 Darlehen für den überlebenden Ehegatten und die Kinder (Law)
...69, 72 und 90 BEG erhalten kann. Hat der Berechtigte Anspruch auf ein Darlehen nach § 117 BEG, so ist ein Darlehen nach § 73 BEG nur zu gewähren, sofern dies für den Berechtigten günstiger ist. ...
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BEGDV 3 § 24 Rente für den überlebenden Ehegatten und die Kinder (Law)
...66 bis 30.9.1966 DM vom 1.10.1966 ...
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BEGDV 3 § 1 Abgrenzung gegenüber dem Schaden in der Nutzung des Eigentums und des Vermögens (Law)
Der Ausfall an Einkommen aus Land- und Forstwirtschaft und aus Gewerbebetrieb gilt insoweit als Schaden in der Nutzung der Arbeitskraft, als es sich um den Ausfall an Entgelt für die Tätigkeit des Ver...
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BEGDV 3 § 35 Grundlagen der Berechnung für die Rente des überlebenden Ehegatten und der Kinder (Law)
...65 360 Deutsche Mark, bis 30. September 1966 375 Deutsche Mark...