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DonauSchPVAnl 1993 § 1.14 Beschädigung von Anlagen (Law)
Hat ein Fahrzeug oder ein Schwimmkörper eine Anlage (zum Beispiel Schleuse, Brücke) beschädigt, muß der Schiffsführer dies unverzüglich der nächsten zuständigen Behörde melden.
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FamFG § 114 Vertretung durch einen Rechtsanwalt; Vollmacht (Law)
(1) Vor dem Familiengericht und dem Oberlandesgericht müssen sich die Ehegatten in Ehesachen und Folgesachen und die Beteiligten in selbständigen Familienstreitsachen durch einen Rechtsanwalt vertrete...
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SGB 11 § 114 Qualitätsprüfungen (Law)
...zrechtlichen Bestimmungen in die Prüfung einzubeziehen. Die Prüfung ist insgesamt als Anlassprüfung durchzuführen. Im Zusammenhang mit einer zuvor durchgeführten Regel- oder Anlassprüfung kann von den...
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RheinSchPV 1994 § 1.14 Beschädigung von Anlagen (Law)
Hat ein Fahrzeug oder ein Schwimmkörper eine Anlage (z.B. Schleuse, Brücke, Buhne) beschädigt, muß der Schiffsführer dies unverzüglich der nächsten zuständigen Behörde mitteilen.
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WDO 2002 § 114 Bestimmungen für das Beschwerdeverfahren (Law)
(1) Gegen Beschlüsse des Truppendienstgerichts und gegen richterliche Verfügungen ist die Beschwerde an das Bundesverwaltungsgericht zulässig, soweit das Gesetz nicht ausdrücklich etwas anderes bestim...
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BeschussV Anlage III Prüfvorschriften für Patronen- und Kartuschenmunition (Law)
...III 1 ...
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BinSchUO2008Anh III § 1.01 Allgemeines (Law)
1. Auf Wasserstraßen der Zone 2-Binnen ist Anhang II oder Anhang XII mit den sich aus den nachfolgenden Vorschriften ergebenden Maßgaben anzu...
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BinSchUO2008Anh III § 6.06 Sonstige Ausrüstung (Law)
Folgende Ausrüstungsgegenstände müssen mindestens vorhanden sein: a) die im Anhang II § 10.02 Nummer 1 Satz 2 und 3, Nummer 2 und...
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BinSchUO2008Anh III § 7.04 Höchstzulässige Zahl der Fahrgäste (Law)
Die höchstzulässige Zahl der Fahrgäste ist nach den Bestimmungen des Anhangs II § 15.05 Nr. 2 Buchstabe b unter Berücksichtigung des § 7.03 zu ermitteln.
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BinSchUO2008Anh III § 7.05 Anker (Law)
Für Fahrgastschiffe ist die Gesamtmasse P der Buganker nach folgender Formel zu berechnen: P = k • B • T + 4 • A f [kg] I...
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BinSchUO2008Anh III § 10.04 Verschlusszustand (Law)
1. Abweichend von Anhang II § 4.05 und Anhang XII Artikel 4 § 4.05 ist die Ebene der größten Einsenkung unter der Voraussetzung festzusetzen,...
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BinSchUO2008Anh III § 10.07 Zusätzliche Ausrüstung (Law)
1. Zusätzlich zu den Bestimmungen nach Kapitel 6 müssen Fahrzeuge mit Besatzung folgende Ausrüstungsgegenstände an Bord mi...
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RTrAbwG Tabelle III zu § 19 Abs. 3 (Law)
Fundstelle des Originaltextes: BGBl. I 1965, 1084 Faktoren für Altersrentn...
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EinigVtr Anlage I Kap III A I Anlage I Kapitel III (Law)
...III, Gliederungsnummer 311-1, veröffentlichten bereinigten Fassung, zuletzt geändert durch Artikel 10 Abs. 2 des Gesetzes vom 19. Dezember 1985 (BGBl. I S. 2355) ...
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EinigVtr Anlage I Kap III A II Anlage I Kapitel III (Law)
...III, Gliederungsnummer 310-4, veröffentlichten bereinigten Fassung, die zuletzt durch Artikel 4 des Gesetzes vom 17. Mai 1990 (BGBl. I S. 926) geändert worden ist, wird folgender § 744a eingefügt: ...
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BinSchUO2008Anh III § 4.02 Freibord (Law)
1. Der Freibord für Schiffe mit durchlaufendem Deck, ohne Sprung und ohne Aufbauten beträgt 0,30 m. 2. ...
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BinSchUO2008Anh III § 5.02 Türen (Law)
Alle äußeren Türen, die Zugang zu Räumen unter dem Freiborddeck gewähren, müssen mindestens sprühwasser- und wetterdicht verschließbar und von ausreichender Festigkeit sein.
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BinSchUO2008Anh III § 5.04 Abdeckung der Laderäume (Law)
1. Die wasserdichte Abdeckung der Laderäume muss folgenden Bestimmungen genügen: a)...
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BinSchUO2008Anh III § 6.03 Navigationsradaranlage (Law)
1. Fahrzeuge mit eigener Triebkraft müssen mit einer Navigationsradaranlage nach Anhang II § 7.06 Nummer 1 oder Anhang XII § 7.06 Nummer 1 au...
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BinSchUO2008Anh III § 7.02 Festigkeit (Law)
Abweichend von Anhang II § 3.02 Nr. 1 a muss der Schiffskörper den Vorschriften einer anerkannten Klassifikationsgesellschaft für die Zone 2-See entsprechen. Als Nachweis genügt eine Bescheinigung ein...