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SGB 6 § 233 Nachversicherung (Law)
(1) Personen, die vor dem 1. Januar 1992 aus einer Beschäftigung ausgeschieden sind, in der sie nach dem jeweils geltenden, dem § 5 Abs. 1, § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, § 230 Abs. 1 Nr. 1 und 3 oder § 231...
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HGB § 233 (Law)
...6 des Bürgerlichen Gesetzbuchs dem von der Geschäftsführung ausgeschlossenen Gesellschafter eingeräumten weiteren Rechte stehen dem stillen Gesellschafter nicht zu. (3) Auf Antrag des stille...
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ZPO § 233 Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (Law)
War eine Partei ohne ihr Verschulden verhindert, eine Notfrist oder die Frist zur Begründung der Berufung, der Revision, der Nichtzulassungsbeschwerde oder der Rechtsbeschwerde oder die Frist des § 23...
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LAG § 233 Ausgleichsleistungen ohne Rechtsanspruch (Law)
...60), 2. Wohnraumhilfe (§§ 298 bis 300), 3. Härte...
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BEG § 233 (Law)
Für die Festsetzung der nach bisherigem Recht weitergehenden Ansprüche, die sich auf entschädigungsrechtliche Vorschriften mehrerer Länder gründen, sind zuständig, ...
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BGB § 233 Wirkung der Hinterlegung (Law)
Mit der Hinterlegung erwirbt der Berechtigte ein Pfandrecht an dem hinterlegten Geld oder an den hinterlegten Wertpapieren und, wenn das Geld oder die Wertpapiere in das Eigentum des Fiskus oder der a...
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SGB 5 § 233 Beitragspflichtige Einnahmen der Seeleute (Law)
...6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 bis 4 und Abs. 2 sowie die §§ 228 bis 231 gelten entsprechend.
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StPO § 233 Entbindung des Angeklagten von der Pflicht zum Erscheinen (Law)
(1) Der Angeklagte kann auf seinen Antrag von der Verpflichtung zum Erscheinen in der Hauptverhandlung entbunden werden, wenn nur Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten, Geldstrafe bis zu einhundertacht...
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BBauG § 233 Allgemeine Überleitungsvorschriften (Law)
(1) Verfahren nach diesem Gesetz, die vor dem Inkrafttreten einer Gesetzesänderung förmlich eingeleitet worden sind, werden nach den bisher geltenden Rechtsvorschriften abgeschlossen, soweit nachfolge...
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AktG § 233 Gewinnausschüttung. Gläubigerschutz (Law)
(1) Gewinn darf nicht ausgeschüttet werden, bevor die gesetzliche Rücklage und die Kapitalrücklage zusammen zehn vom Hundert des Grundkapitals erreicht haben. Als Grundkapital gilt dabei der Nennbetra...
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BrennO 1998 § 233 (Law)
Das Hauptzollamt kann für den Gebrauch der Geräte oder einzelner Geräte besondere Aufsichtsmaßnahmen anordnen, insbesondere Anmeldungen und Anschreibungen über Art und Zeit der Benutzung verlangen, au...
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StGB § 233 Ausbeutung der Arbeitskraft (Law)
(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine andere Person unter Ausnutzung ihrer persönlichen oder wirtschaftlichen Zwangslage oder ihrer Hilflo...
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InsO § 233 Aussetzung von Verwertung und Verteilung (Law)
Soweit die Durchführung eines vorgelegten Insolvenzplans durch die Fortsetzung der Verwertung und Verteilung der Insolvenzmasse gefährdet würde, ordnet das Insolvenzgericht auf Antrag des Schuldners o...
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UmwG 1995 § 233 Beschluß der Versammlung der Anteilsinhaber (Law)
...65 Abs. 2 sind entsprechend anzuwenden. Der Gesellschaftsvertrag oder die Satzung der formwechselnden Gesellschaft kann eine größere Mehrheit und weitere Erfordernisse bestimmen. Dem Formwechsel müsse...
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AO 1977 § 233 Grundsatz (Law)
Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis (§ 37) werden nur verzinst, soweit dies gesetzlich vorgeschrieben ist. Ansprüche auf steuerliche Nebenleistungen (§ 3 Abs. 4) und die entsprechenden Erstattung...
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FamFG § 233 Abgabe an das Gericht der Ehesache (Law)
Wird eine Ehesache rechtshängig, während eine Unterhaltssache nach § 232 Abs. 1 Nr. 1 bei einem anderen Gericht im ersten Rechtszug anhängig ist, ist diese von Amts wegen an das Gericht der Ehesache a...
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SGB 2 § 33 Übergang von Ansprüchen (Law)
...6 des Zehnten Buches gehen der Regelung des Absatzes 1 vor.
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BVO 2 § 33 Teilwirtschaftlichkeitsberechnung (Law)
In der Teilwirtschaftlichkeitsberechnung ist die Gegenüberstellung der laufenden Aufwendungen und der Erträge auf den Teil des Gebäudes oder der Wirtschaftseinheit zu beschränken, der den Wohnraum ent...
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SGB 6 § 6 Befreiung von der Versicherungspflicht (Law)
(1) Von der Versicherungspflicht werden befreit 1. Beschäftigte und selbständig Tätige für die Beschäftigung oder selbständige T...
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BEGDV 6 § 3 (Law)
Diese Verordnung gilt nach § 14 des Dritten Überleitungsgesetzes vom 4. Januar 1952 (Bundesgesetzblatt I S. 1) in Verbindung mit § 240 BEG auch im Land Berlin.