Urteil vom Amtsgericht Aachen - 101 C 323/20

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung abwenden durch Sicherheitsleistung i.H.v. 120 Prozent des aus dem Urteil vollstreckbaren Betrages, wenn nicht vor der Vollstreckung die Beklagte Sicherheit i.H.v. 120 Prozent des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.


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