Urteil vom Amtsgericht Bergisch Gladbach - 62 C 42/17

Tenor

Der Beklagte wird – unter Abweisung der Klage im Übrige – verurteilt, an den Kläger 5,00 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz hieraus seit dem 27.01.2017 zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu 70 % und der Beklagte zu 30 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der jeweiligen Schuldner darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der jeweilige Gläubiger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.


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Entscheidungsgründe

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