Urteil vom Amtsgericht Dortmund - 406 C 503/15

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 12,83 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 06.09.2014 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits haben der Kläger zu ¾ und die Beklagte zu ¼ zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.


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