Urteil vom Amtsgericht Duisburg - 77 C 5166/13

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.Die Kosten des Rechtsstreits hat der Kläger zu tragen.Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung  durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % auf Grund des Urteils zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.


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