Urteil vom Amtsgericht Düsseldorf - 37 C 408/21

Tenor

In dem Rechtsstreit

hat das Amtsgericht Düsseldorf

auf die mündliche Verhandlung vom 25.11.2022

durch den Richter am Amtsgericht T

für Recht erkannt:

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 1.515,00 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 31.05.2021 zu zahlen.

Die Beklagte wird weiter verurteilt, dem Kläger die restlichen außergerichtlich entstandenen Gutachterkosten in Höhe von 122,80 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 31.05.2021 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden der beklagten Partei auferlegt.

Dieses Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils beizutreibenden/zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.


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