Urteil vom Amtsgericht Düsseldorf - 233 C 243/23

Tenor

In dem Rechtsstreit

hat das Amtsgericht Düsseldorf

auf die mündliche Verhandlung vom 10.11.2023durch die Richterin Z.

für Recht erkannt:

I. Der Beklagte wird verurteilt,

1. die von ihm bewohnte 2-Zimmer-Wohnung im Mehrfamilienhaus C.-straße, L., EG rechts, bestehend aus 2 Zimmern, nebst Küche, Diele und Bad/Dusche mit WC zu räumen und geräumt einschließlich 2 Wohnungstür-, 2 Hauseingangs-, 2 Briefkasten- und 1 Kellerschlüssel an die Klägerin herauszugeben;

2. an die Klägerin Zinsen i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz aus je 760,00 EUR seit dem 06.03.2023 und dem 06.04.2023 bis zum 05.09.2023 zu zahlen.

II. Der Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

III. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung hinsichtlich des Räumungsanspruchs durch Sicherheitsleistung in Höhe von 8.000,00 EUR abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet. Im Übrigen kann der Beklagte die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.


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