Urteil vom Amtsgericht Erkelenz - 6 C 234/15

Tenor

1.       Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 554,57 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 09.05.2014 sowie weitere 5,- EUR zu zahlen.

2.       Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

3.       Auf die Widerklage wird die Klägerin verurteilt, die Beklagte gegenüber ihren Prozessbevollmächtigten von Rechtsanwaltskosten in Höhe von 1.775,12 EUR sowie von weiteren Gerichtsvollzieher- und Rechtsanwaltskosten in Höhe von 452,05 EUR freizustellen.

4.       Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin zu 75% und die Beklagte zu 25%.

5.       Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für die Beklagte jedoch nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 3.000,- Euro. Der Beklagten wird nachgelassen, die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.


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