Urteil vom Amtsgericht Essen - 131 C 134/20

Tenor

Der Vollstreckungsbescheid des Amtsgerichts Hamburg-Altona vom 26.05.2020, Az. 20-3607023-0-0 wird mit der Maßgabe aufrechterhalten, dass die Beklagte verurteilt wird, an die Klägerin 245,18 Euro nebst Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 05.05.2020 sowie Mahnkosten in Höhe von 14,50 Euro, Bankrückläufergebühren in Höhe von 19,20 Euro und vorgerichtliche Anwaltskosten in Höhe von 70,20 Euro zu zahlen.

Im Übrigen wird der Vollstreckungsbescheid aufgehoben und die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.


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