Urteil vom Amtsgericht Gronau - 4 Ds 281/24

Tenor

Der Angeklagte wird wegen Verleumdung in zwei Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe in Höhe von sechs Monaten verurteilt.

Die Vollstreckung der Freiheitsstrafe wird zur Bewährung ausgesetzt.

Der Angeklagte hat die Kosten des Verfahrens und seine notwendigen Auslagen zu tragen.

Angewendete Strafvorschriften: §§ 187, 53 StGB


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