Urteil vom Amtsgericht Kleve - 12 Ds-302 Js 151/23-56/23

Tenor

Der Angeklagte wird wegen vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis, in einem Fall in Tateinheit mit unerlaubten Entfernens vom Unfallort unter Einbeziehung der durch den Strafbefehl des Amtsgerichts Kleve vom 05.01.2023 (Az.: 12 Cs 302 Js 1799/22 – 3/23) verhängten Strafe zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 6 Monaten verurteilt.

Die Vollstreckung der Strafe wird zur Bewährung ausgesetzt.

Die Verwaltungsbehörde darf dem Angeklagten vor Ablauf von noch 15 Monaten keine neue Fahrerlaubnis erteilen.

Der Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens und seine notwendigen Auslagen.

Angewendete Vorschriften: §§ 142 I, 52, 53, 69a StGB, § 21 I Nr. 1 StVG


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