Urteil vom Amtsgericht Kleve - 35 C 299/23

Tenor

Das Versäumnisurteil des Amtsgerichts Kleve, Az. 35 C 299/23, vom 03.01.2024 bleibt aufrecht erhalten.

Die weiteren Kosten des Rechtsstreits werden der Beklagten auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die weitere Vollstreckung aus dem Versäumnisurteil nur gegen Sicherheitsleistung oder Hinterlegung eines Betrages in Höhe von 110 % der jeweils zu vollstreckenden Summe fortsetzen.


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51 52 53 54 55 56 57

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen