Urteil vom Amtsgericht Köln - 124 C 52/15

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger einen Betrag in Höhe von 388,00 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweils gültigen Basiszinssatz seit dem 2.1.2009 zu zahlen.

Die Beklagte wird verurteilt, den Kläger von der Kostennote der Kanzlei T Rechtsanwälte in Höhe von 41,77 € freizustellen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden der Beklagten zu 16% und dem Kläger zu 84% auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Beide Parteien können die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aus dem Urteil vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht zuvor die jeweils andere Seite Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet.


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