Urteil vom Amtsgericht Köln - 148 C 34/24

Tenor

1.      Das Versäumnisurteil vom 08.07.2024 bleibt aufrechterhalten.

2.      Der Beklagte hat auch die weiteren Kosten des Rechtsstreits zu tragen.

3.      Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages. Die Vollstreckung aus dem Versäumnisurteil darf nur gegen Leistung dieser Sicherheit fortgesetzt werden.


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