Urteil vom Amtsgericht Köln - 616 Ls 64/24

Tenor

Der Angeklagte wird wegen Raubes zu einer Freiheitsstrafe von 1 Jahr und 4 Monaten verurteilt.

Ein Betrag in Höhe von 660,- € wird als Wertersatz eingezogen.

Der Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens und seine notwendigen Auslagen.

Angewandte Vorschriften§§ 249 Abs. 1, 73, 73c StGB.


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