Urteil vom Amtsgericht Mülheim an der Ruhr - 27 C 498/10

Tenor

1.

Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 2.779,34 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 13.04.2010 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

 

2.

Die Klägerin wird verurteilt, an den Beklagten 654,80 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinsatz seit dem 03.03.2010 zu zahlen.

 

3.

Die Kosten des Rechtsstreits haben die Klägerin zu 17 % und der Beklagte zu 83 % zu tragen.

 

4.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.


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