Beschluss vom Amtsgericht Recklinghausen - 73 F 190/15

Tenor

Es wird festgestellt, dass der Antragsgegner der Vater des antragstellenden Kindes ist.

Die Kosten des Verfahrens trägt der Antragsgegner.

Der Verfahrenswert wird auf 2.000,-- € festgesetzt.


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