Urteil vom Amtsgericht Schwelm - 59 Ls-500 Js 551/20-25/20

Tenor

Die Angeklagten sind schuldig der gemeinschaftlichen versuchten gefährlichen Körperverletzung im Amt durch Unterlassen.

Es werden verurteilt

1.

die Angeklagte y2 einer Freiheitsstrafe von 1 Jahr deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wird,

2.

die Angeklagte T einer Freiheitsstrafe von 1 Jahr deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wird.

Die Angeklagten tragen gesamtschuldnerisch die Kosten des Verfahrens und ihre notwendigen Auslagen.

Angewendete Vorschriften: §§ 223 Abs. 1, 224 Abs. 1 Nr. 2, Nr. 5, Abs. 2, 340 Abs. 1, 2, 13 Abs. 1, 22, 23 Abs. 1, 25 Abs. 2 StGB.


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