Urteil vom Amtsgericht Siegburg - 117 C 262/04

Tenor

1. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 181,00 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 30.07.2004 sowie 8,00 vorgerichtliche Kosten zu zahlen.

2. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.


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