Urteil vom Amtsgericht Wetter - 8 C 23/15

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 1.232,11 EUR nebst Zinsen i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 1.4.2015 zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits hat die Beklagte zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung i.H.v. 120 % des von der Klägerin nach dem Urteil vollstreckbaren Betrages abwenden, falls nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit i.H.v. 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.


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