Urteil vom Arbeitsgericht Aachen - 8 Ca 3432/20

Tenor

1. Es wird festgestellt, dass das zwischen den Parteien bestehende Arbeitsverhältnis durch die Kündigung der Beklagten vom 24.09.2020 nicht aufgelöst worden ist.

2. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

3. Der Rechtsmittelstreitwert beträgt 7.050,00 €.

4. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.


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