Urteil vom Arbeitsgericht Aachen - 2 Ca 984/24

Tenor

1. Das Versäumnisurteil vom 24.05.2024 wird aufrechterhalten.

2. Die weiteren Kosten des Rechtsstreits werden dem Kläger auferlegt.

3. Die Berufung wird – soweit sie nicht bereits kraft Gesetztes statthaft ist – nicht gesondert zugelassen.

  • 4.

    Der Streitwert beträgt 1.500,00 EUR.


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