Urteil vom Arbeitsgericht Dortmund - 10 Ca 754/24

Tenor

  • 1. Die Beklagte wird verurteilt, dem Kläger Auskunft durch Überlassen in Kopie zu erteilen

  • a. über die Zwecke, für die seine personenbezogenen Daten verarbeitet werden;

  • b. über die Kategorien personenbezogener Daten, die verarbeitet werden;

  • c. über die Empfänger oder Kategorien von Empfängern, gegenüber denen personenbezogene Daten offengelegt worden sind oder noch offengelegt werden;

  • 2. Die Beklagte wird verurteilt, wenn die personenbezogenen Daten nicht bei dem Kläger erhoben worden sind, dem Kläger Auskunft durch Überlassen in Kopie zu erteilen, über alle verfügbaren Informationen über die Herkunft der Daten.

  • 3. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen

  • 4. Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger zu 75% und die Beklagte zu 25%

  • 5. Der Streitwert wird auf 20.000,00 EUR festgesetzt


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RECHTSMITTELBELEHRUNG

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