Urteil vom Arbeitsgericht Düsseldorf - 3 Ca 3686/22

Tenor

1. Die Beklagte wird verurteilt, 223,20 € netto als Arbeitgeberzuschuss unter der Versicherungs-Nr.: N01 an die J. AG, C.-straße, N. für die Monate Januar bis Juni 2022 zu zahlen.

2. Die Beklagte wird verurteilt, 31,50 € netto als Arbeitgeberzuschuss unter der Versicherungs-Nr.: N01 an die J. AG, C.-straße, 4, N. für die Monate Juli 2022 bis Januar 2023 zu zahlen.

3. Es wird festgestellt, dass die Beklagte verpflichtet ist, ab Februar 2023 monatlich 4,50 € netto als Arbeitgeberzuschuss unter der Versicherungs-Nr.: N01 an die J. AG, C.-straße, N. zu zahlen.

4. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

5. Der Urteilsstreitwert wird auf 443,70 € festgesetzt.

6. Die Berufung der Beklagten wird zugelassen.


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