Urteil vom Arbeitsgericht Essen - 6 Ca 1919/16

Tenor

I.Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 4.787,31 € brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 01.08.2016 zu zahlen.

II.Es wird festgestellt, dass die Beklagte verpflichtet ist, die Klägerin ab dem 01.08.2016 nach der Vergütungsgruppe 7a Stufe 5 sowie ab dem 01.10.2016 nach der Vergütungsgruppe 7a Stufe 6 der KR-Anwendungstabelle des TVöD für den Bereich VKA zu vergüten.

III.Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

IV.Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin zu ¼ und die Beklagte zu ¾.

V.Der Streitwert beträgt 20.078,67 €.

VI.Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.


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