Urteil vom Arbeitsgericht Herford - 1 Ca 551/15

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin als Vergütung für den Monat Januar 2015 485,10 € brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 %-Punkten über dem Basiszinssatz der EZB seit dem 01.02.2015 zu zahlen.

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin als Vergütung für den Monat Februar 2015 441,00 € brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 %-Punkten über dem Basiszinssatz der EZB seit dem 01.03.2015 zu zahlen.

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin als Vergütung für den Monat März 2015 485,10 € brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 %-Punkten über dem Basiszinssatz der EZB seit dem 09.06.2015 zu zahlen.

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin als Vergütung für den Monat April 2015 485,10 € brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 %-Punkten über dem Basiszinssatz der EZB seit dem 16.07.2015 zu zahlen.

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin als Vergütung für den Monat Mai 2015 462,26 € brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 %-Punkten über dem Basiszinssatz der EZB seit dem 16.07.2015 zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 2.358,56 festgesetzt.


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