Urteil vom Arbeitsgericht Köln - 4 Ca 2665/24

Tenor

1. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger eine Entschädigung in Höhe von 9.000,00 € nebst Zinsen in Höhe von 5%-Punkten über dem Basiszinssatz aus diesem Geldbetrag seit dem 28.02.2024 zu zahlen.

2. Die Beklagte wird verurteilt, dem Kläger weitere 500,00 € nebst Zinsen in Höhe von 5%-Punkten über dem Basiszinssatz seit 14.05.2024 zu zahlen.

3. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

4. Die Kosten des Rechtstreits tragen der Kläger zu 2/3 und die Beklagte zu 1/3.

5. Streitwert: 30.500,00 €.

6. Die Berufung wird – soweit nicht bereits gesetzlich zulässig – nicht gesondert zugelassen.


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