Urteil vom Arbeitsgericht Paderborn - 4 Ca 764/18

Tenor

  • 1.

    Es wird festgestellt, dass die Weisung vom 19.07.2018, die Klägerin mit sofortiger Wirkung in das Objekt P Markt in C zu versetzen, unwirksam ist und die Klägerin nicht zur Befolgung der Weisung verpflichtet ist.

  • 2.

    Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 412,00 € brutto Annahmeverzugslohn für Mai 2018 nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 16.06.2018 zu zahlen.

  • 3.

    Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 865,20 € brutto Annahmeverzugslohn für Juni 2018 nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 16.07.2018 zu zahlen.

  • 4.

    Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 906,40 € brutto Annahmeverzugslohn für Juli 2018 nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 16.08.2018 zu zahlen.

  • 5.

    Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

  • 6.

    Der Streitwert beträgt 3.075,58 €.


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51 52 53 54 55 56 57 58 59 60 61 62 63 64 65 66 67 68 69 70 71 72 73 74 75 76 77 78 79 80 81 82 83 84

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen