Urteil vom Landesarbeitsgericht Düsseldorf - 10 Sa 112/07

Tenor

1. Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Düsseldorf vom 15.12.2006 – 1 Ca 5377/06 – teilweise abgeändert und zur Klarstellung wie folgt neu gefasst:

Die Beklagte wird verurteilt, das Angebot der Klägerin auf Verlängerung der Arbeitszeit von 25 Wochenstunden auf 39 Wochenstunden zu im Übrigen unveränderten Arbeitsbedingungen ab dem 01.10.2006 anzunehmen.

Es wird festgestellt, dass die Beklagte verpflichtet ist, an die Klägerin die Differenzvergütung zwischen der Vergütung einer 39-Stunden-Kraft und einer 25-Stunden-Kraft ab dem 01.10.2006 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

2.Die weitergehende Berufung wird zurückgewiesen.

3.Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin zu ¼, die Beklagte zu ¾.

4.Die Revision wird zugelassen.


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Zitiert von

Urteil vom Landesarbeitsgericht Düsseldorf - 3 Sa 13/15
28. April 2015
3 Sa 13/15 28. April 2015

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