Beschluss vom Landesarbeitsgericht Hamm - 2 Ta 739/02

Tenor

hat die 2. Kammer des Landesarbeitsgerichts Hamm

durch den Vorsitzenden Richter am Landesarbeitsgericht Bertram

beschlossen:

Auf die sofortige Beschwerde des Klägers wird der Be-schluss des Arbeitsgerichts Siegen vom 13.09.2002 2 Ca 1142/02 abgeändert:

Der Rechtsweg zu den Gerichten für Arbeitssachen wird für zulässig erklärt.

Der Wert des Beschwerdegegenstandes wird auf 2.550,51 EUR festgesetzt.

Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen

Dieser Inhalt enthält keine Referenzen.