Urteil vom Landesarbeitsgericht Hamm - 1 Sa 247/06

Tenor

Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Münster vom 17.01.2006 - 3 Ca 2130/05 - abgeändert.

Es wird festgestellt, dass das zwischen den Parteien bestehende Arbeitsverhältnis nicht durch die arbeitgeberseitige ordentliche Kündigung vom 29.08.2005 zum 28.02.2006 beendet worden ist.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

Die Revision wird zugelassen.

Streitwert für das Berufungsverfahren: 11.463,00 €


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51 52 53 54 55
56

Zitiert von

Bislang zitiert keine andere Entscheidung dieses Urteil.

Referenzen