Beschluss vom Landesarbeitsgericht Hamm - 16 Sa 1024/09

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das Anerkenntnis-Urteil des Arbeitsgerichts Bocholt vom 25.06.2009 – 3 Ca 421/09 – wird als unzulässig verworfen.

Die Beklagte hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.

Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.


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