Urteil vom Landesarbeitsgericht Hamm - 8 Sa 306/16

Tenor

Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Paderborn vom 14.01.2016  - 1 Ca 1025/15 -  teilweise abgeändert.

Es wird festgestellt, dass die Beklagte verpflichtet ist, an den Kläger sei dem 01.06.2014 Vergütung aus der Entgeltgruppe 9 TVöD-VKA zu zahlen und die monatlichen Differenzbeträge ab jeweiliger Fälligkeit mit 5 Prozentpunkten Zinsen über dem jeweiligen Basiszinssatz zu verzinsen.

Die weitergehende Berufung wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Beklagte und der Kläger jeweils zur Hälfte.

Die Revision wird für die Beklagte zugelassen.


1 2 3 4 5 6 7 8 9 11 13 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 27 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 41 43 45 47 49 51 52 53 54 56 57 59 60 61 62 63 64 65 67 68 69 70 71 73 74 75 77 78 79 80 81 82 83 84 85 86 88 90 92 93 95 97 98 99

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen