Beschluss vom Landesarbeitsgericht Hamm - 9 Ta 319/25

Tenor

Die sofortige Beschwerde der Schuldnerin gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Dortmund vom 20. März 2025 - 11 Ca 652/24 - wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.

Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.


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