Urteil vom Landgericht Aachen - 1 O 365/14

Tenor

1.Die Beklagte wird verurteilt, die beiden Grundschulden, eingetragen zugunsten der Beklagten im Grundbuch von I , Blatt #, Abteilung ##, laufende Nummern ### und ####, über 40.000 DM und 260.000 DM freizugeben, Zug um Zug gegen Zahlung der aktuellen Darlehensbeträge aus den Darlehensverträgen mit den Nummern ##### und ###### in Höhe von insgesamt 106.921,30 €.

Es wird festgestellt, dass die Beklagte sich mit der Freigabe der in Ziffer 1 bezeichneten Grundschulden in Verzug befindet.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

2.      Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

3.      Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 170.000,00 € vorläufig vollstreckbar.


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