Urteil vom Landgericht Aachen - 2 S 327/14

Tenor

  • 1. Auf die Berufung der Beklagten gegen das am 08.10.2014 verkündete Urteil des Amtsgerichts Aachen – 115 C4 122/13 – wird die angefochtene Entscheidung abgeändert, und die Klage wird abgewiesen.

  • 2. Die Kosten des Rechtsstreits in beiden Instanzen hat die Klägerin zu tragen.

  • 3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.


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