Urteil vom Landgericht Arnsberg - 2 KLs 292 Js 165/06 (46/06 a)

Tenor

Der Angeklagte wird wegen Vergewaltigung in Tateinheit mit gefährlicher Körperver¬letzung zu einer Freiheitsstrafe von 2 Jahren verurteilt.

Die Vollstreckung der Freiheitsstrafe wird zur Bewährung ausgesetzt.

Die Kosten des Verfahrens einschließlich derjenigen der Revision sowie die notwendigen Auslagen der Nebenklägerin trägt der Angeklagte.

Angewandte Vorschriften: §§ 177 Abs. 2 Nr. 1, 224 Abs. 1 Nr. 5, 21, 52 StGB.


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