Urteil vom Landgericht Bielefeld - 4 O 172/18

Tenor

1.       Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin ein Schmerzensgeld in Höhe von 75.000,00 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 22.09.2018 sowie vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten in Höhe von 4.403,71 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 22.09.2018 zu zahlen.

2.       Es wird festgestellt, dass die Beklagte verpflichtet ist, der Klägerin sämtliche weiteren Schäden zu ersetzen, die auf der fehlerhaften Behandlung im H.-Krankenhaus im Jahr 2017, insbesondere im Rahmen des Krankenhausaufenthaltes vom 06.10.2017 bis zum 11.11.2017, beruhen. Dies gilt für materielle Ansprüche nur, soweit diese nicht auf Sozialversicherungsträger oder sonstige Dritte übergegangen sind und für immaterielle Ansprüche nur, soweit diese derzeit noch nicht vorhersehbar sind.

3.       Die Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.

4.       Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages.


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