Urteil vom Landgericht Bochum - 11 S 253/05

Tenor

Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Amtsgerichts Recklinghausen vom 16.08.05 wie folgt abgeändert:

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 270,86 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Pro-zentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 07.04.05 zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die weitergehende Berufung wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu 11% und die Beklagte zu 89%.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.


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