Urteil vom Landgericht Bonn - 6 S 278/07

Tenor

Auf die Berufung der Kläger wird das am 12.10.2007 verkündete Urteil des Amtsgerichts Euskirchen - 17 C 615/07 - abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an die Kläger 381,99 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 13.03.2007 zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits haben die Beklagten als Gesamtschuldner zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird nicht zugelassen.


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