Urteil vom Landgericht Bonn - 8 S 142/09

Tenor

I. Auf die Berufung der Kläger wird unter Zurückweisung des Rechtsmittels im übrigen das am 12.05.2009 verkündete Urteil des Amtsgerichts Bonn – 11 C 553/08 – teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:

1.) Die Beklagten werden verurteilt, ihre beiden Katzen so zu halten, dass diese nicht mehr in die Wohnung der Kläger gelangen und auf dem Balkon/der Terrasse der Kläger keine Verschmutzung durch Kot oder Erbrochenes hinterlassen.

2.) Im übrigen wird die Klage abgewiesen.

II. Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Kläger zu 1/3 und die Beklagten als Gesamtschuldner zu 2/3.

III. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

IV. Die Revision wird nicht zugelassen.


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen

Dieser Inhalt enthält keine Referenzen.