Grund- und Teilurteil vom Landgericht Bonn - 7 O 327/09

Tenor

1.

Die dem Kläger abgetretenen Ansprüche auf Schadensersatz und Schmerzensgeld aus dem Unfall vom ##.##.20## sind dem Grunde nach gerechtfertigt.

2.

Es wird festgestellt, dass die Beklagte verpflichtet ist, dem Kläger jeden weiteren materiellen und künftigen immateriellen Schaden des Herrn H, Xstraße ##, ##### C, aus dem Unfall vom ##.##.20## in der Filiale der Beklagten in C zu ersetzten.


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