Urteil vom Landgericht Bonn - 7 O 222/24

Tenor

1. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 3.959,33 € zzgl. Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über den jeweiligen Basiszinssatz seit 03.05.2024 zu zahlen.

2. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 459,11 € zzgl. Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über den jeweiligen Basiszinssatz seit 03.05.2024 zu zahlen.

3. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger vorgerichtliche Anwaltskosten in Höhe von 540,50 € zzgl. Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über den jeweiligen Basiszinssatz seit 03.05.2024 zu zahlen.

4. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

5. Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu 56% und die Beklagte zu 44%.

6. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für den Kläger gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet.


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