Urteil vom Landgericht Detmold - 10 S 163/11

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Amtsgerichts Detmold

vom 24.08.2011 wird auf ihre Kosten nach einem Gegenstandswert

von 2.000,-- € zurückgewiesen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.


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