Urteil vom Landgericht Dortmund - 3 O 390/06

Tenor

Die Beklagten werden verurteilt, als Gesamtschuldner an den Kläger 7.247,56 € (i.W.: siebentausendzweihundertsiebenundvierzig 56/100 Euro) nebst 4 % Zinsen ab 01.01.2002 bis 24.08.2006 und ab 25.08.2006 Zinsen in Hö-he von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz zu zahlen, Zug um Zug gegen Übergabe von 200 Aktien der Beklagten zu 1.) mit der Nummer ###### und 100 Aktien der Beklagten mit der Nummer ###### sowie 1.050,00 € (i.W.: eintausendfünfzig Euro) vorgerichtliche Anwaltskosten nebst 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz ab 09.03.2007.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Von den Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger 40 % und die Beklagten als Gesamtschuldner 60 %.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des beizutreibenden Betrages vorläufig vollstreckbar.


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48

Zitiert von

Bislang zitiert keine andere Entscheidung dieses Urteil.

Referenzen